Nach der Rekordhitze, als in Wien-Stammersdorf das Thermometer über 41 Grad kletterte, kündigte die österreichische Bundesregierung die Vorbereitung von Gesetzesänderungen an, die den Einbau von Maßnahmen zum Schutz vor Überhitzung in Wohnhäusern erleichtern sollen. Bereits am Tag nach diesem Ereignis verabschiedete der Ministerrat dazu einen entsprechenden Erlass, und der Gesetzentwurf soll im Herbst vorgelegt werden. Nach Angaben des Bundessekretärs SPÖ Klaus Seltenheim werden die Änderungen es Bewohnern und Eigentümern erleichtern, Folgendes zu montieren:
- Außenjalousien
- Rollläden
- Sonnenschutzbeschichtungen
- Klimaanlagen
…ohne komplizierte Abstimmungsverfahren zu durchlaufen.
Derzeit benötigen Wohnungseigentümer für die Installation solcher Systeme häufig die Zustimmung der übrigen Hauseigentümer und sind bei deren Ausbleiben gezwungen, vor Gericht nachzuweisen, dass die Maßnahme der üblichen Praxis entspricht oder einem wichtigen Interesse dient. Für Mieter sind die Hürden noch höher. Die neue Gesetzesfassung soll diese Einschränkungen beseitigen, indem sie den Einbau von:
- Split-Klimaanlagen ❄️
- außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen ☀️
…in der Handhabung mit dem Einbau gewöhnlicher Jalousien vergleichbar macht.
Vertreter von Branchenverbänden — Fachverband der Immobilienwirtschaft und Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund — halten die Initiative für verfrüht und isoliert. Sie weisen darauf hin, dass die Frage der Kühlung im Verbund gelöst werden müsse mit:
- Wärmedämmung
- Modernisierung der Lüftung
- Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien
- Finanzierungsfragen
Nach Ansicht von Roman Oberndorfer und Anton Holzapfel schafft die Erleichterung der Installation einzelner Klimaanlagen ohne Gesamtstrategie parallele Strukturen und widerspricht den Zielen der Klimapolitik.
Österreichischer Mieterbund dringt auf eine rasche Aufnahme von außenliegendem Sonnenschutz und Split-Klimaanlagen in die Liste privilegierter Arbeiten nach § 9 Mietrechtsgesetz. Dadurch entfällt für Bewohner die Notwendigkeit, „Üblichkeit der Praxis“ und „wichtiges Interesse“ nachzuweisen, wie es die geltende Gesetzgebung und eine jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verlangen.
Als Beispiel wird die bereits 2022 verabschiedete Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes genannt, die den Einbau von Außenjalousien für Eigentümer erleichterte, Mieter jedoch ohne vergleichbare Rechte ließ.